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5. Mai 2017

BNetzA: Zuschläge in erster Ausschreibung für Offshore-Windparks erteilt

Am 13. April hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erteilt.

„Mit 0,44 ct/ kWh liegt der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotenziale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis. „Die Offshore-Windenergie stellt ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis. Dies ist erfreulich für alle Stromverbraucher, die über die EEG-Umlage die Förderung der Erneuerbaren Energien mitfinanzieren“, so Homann weiter. Es sei allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen würden. Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsvolumens von 1.550 MW und der möglichen Netzanschlüsse konnten vier Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.490 MW bezuschlagt werden. Die Projektgebiete liegen alle in der Nordsee.

Laut Bundesnetzagentur zeigt sich im Ergebnis die sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore- Branche in dieser Runde: Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6.000 bis 7.000 MW, ausgeschrieben werden in beiden Runden insgesamt 3.100 MW. Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen. Auch können die Projektträger davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch weitere erhebliche Kostensenkungen erreicht werden. Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, son dern auch einen vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben – ebenfalls eine erhebliche Förderung. Die zweite Ausschreibung für bestehende Offshore- Windparkprojekte erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt wie in der ersten Ausschreibung 1.550 MW zuzüglich der 60 MW, die in der ersten Ausschreibung nicht bezuschlagt worden sind. Davon sind nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz mindestens 500 MW Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen. Projekte, die in der jetzt abgeschlossenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können sich an der zweiten Ausschreibung erneut beteiligen.

Weitere Informationen
www.bundesnetzagentur.de/WindSeeG17-1