Breitbandausbau: Bundesnetzagentur gibt endgültige Vectoring-Entscheidung bekannt
„Ich begrüße sehr, dass die EU-Kommission grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat. Die Bundesnetzagentur hat in einem zügigen, transparenten und intensiven Beschlusskammerverfahren ausgewogene und verlässliche Rahmenbedingungen für die Einführung der Vectoring-Technologie in Deutschland geschaffen. Es liegt jetzt an allen investitionswilligen Unternehmen, die sich daraus ergebenden Chancen für den Aus- und Aufbau von modernen TK-Netzen, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, zu nutzen und den für unser Land wichtigen Breitbandausbau gemeinsam zügig voranzutreiben“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger (KVz) möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.
Die Telekom hatte Ende letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung, der sog. letzten Meile, an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Aufgrund der heute bekannt gegebenen Entscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur „letzten Meile“ am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Alle Marktakteure können daher auf der Grundlage des Vorschlags auch in Zukunft KVz mit Glasfaser erschließen und Vectoring nutzen. Sie müssen dann jedoch im Rahmen eines offenen Netzzugangs ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten – dies betrifft sowohl die Telekom als auch die Wettbewerber.
Aufgrund der Entscheidung muss die Telekom nun unverzüglich ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur „letzten Meile“ und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin sind die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln. Die Musterverträge müssen der Bundesnetzagentur vorlegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft.
Abbildung: Bundesnetzagentur