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3. April 2017

Bundesnetzagentur prüft Antrag für Stromleitung SuedOstLink

Die Bundesnetzagentur hat am 8. März 2017 den Antrag auf Genehmigung eines Korridors für den ersten Abschnitt der Stromleitung SuedOst- Link erhalten. Der Verlauf der Leitung wird nun in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Dabei führt die Behörde eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit durch. „Der Antragseingang ist der Startschuss für eines der zentralen Projekte der Energiewende. Der SuedOstLink gehört zu den Projekten mit Erdkabelvorrang“, stellte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, fest.

Die Gleichstromleitung von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt nach Isar bei Landshut in Bayern soll in erster Linie den im Norden und Osten erzeugten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden nach Bayern transportieren. Das ist notwendig, um den dortigen Energiebedarf zu decken, wenn bis zum Jahr 2022 alle verbliebenen Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig fördert das Projekt auch die Integration des deutschen Stromnetzes in das europäische Übertragungsnetz. Der SuedOstLink soll vorrangig unterirdisch als Erdkabel verlegt werden. Die dabei angewendete Gleichstromtechnik ermöglicht einen verlustarmen Transport von Strom über weite Strecken. Die Übertragungskapazität beträgt zwei Gigawatt, was die Leistung eines Atomkraftwerkes übertrifft. Die Inbetriebnahme der Leitung ist bis zum Jahr 2025 geplant.

Die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50Hertz beantragen das Projekt in vier Abschnitten. Der nun beantragte erste Abschnitt verläuft von Wolmirstedt nach Eisenberg in Thüringen. Die Anträge für die restlichen Abschnitte werden im Frühjahr dieses Jahres gestaffelt folgen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass die vier Bundesländer querende Leitungstrasse klar strukturiert und das Verfahren unter Einbezug der Öffentlichkeit besser gehandhabt werden kann. Nach Vorlage aller Antragsunterlagen lädt die Bundesnetzagentur zu öffentlichen Fachgesprächen, sogenannten Antragskonferenzen, entlang der vorgeschlagenen Trassenkorridorverläufe ein. Dort haben Behörden, Verbände sowie Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und Hinweise zu den Vorschlägen der Netzbetreiber abzugeben. Am Ende der Bundesfachplanung wird die Bundesnetzagentur einen 500 bis 1.000 m breiten Korridor festlegen. Dieser wird Ausgangspunkt für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren sein, das über den genauen Verlauf der Stromleitung innerhalb des Korridors entscheiden wird.