Qualität und Qualifikation sind die Grundlage für nachhaltige und wirtschaftliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Kanalisation. Vor diesem Hintergrund übernehmen die Mitglieder der Gütegemeinschaft Kanalbau Verantwortung für einen zentralen Bereich der Infrastruktur und tragen dazu bei, diese zukunftssicher und widerstandsfähig zu machen. Regelmäßige Untersuchungen namhafter Institutionen machen deutlich, dass das Kanalnetz in die Jahre kommt und einen stetig steigenden Instandhaltungsaufwand erfordert. Damit es auch langfristig überall bezahlbar und verlässlich bleibt, müsste vielerorts deutlich mehr investiert werden. Mehr Wertschätzung für die Kanalnetze – diese alte Forderung gewinnt vor diesem Hintergrund aktuell an Dynamik. Besonders in Zeiten angespannter Haushalte sollte ein Grundsatz dabei nicht vergessen werden: Nur wer auf Qualität achtet, spart langfristig.
Mindestanforderungen im Blick
Das entspricht den Wünschen der Auftraggeber, für die die Prüfung der Bietereignung vor allem mit Blick auf langlebige und damit wirtschaftliche Kanalsysteme wichtig ist. Unter anderem fordern sie Eignungsnachweise, das heißt Nachweise und Belege über die Erfüllung von entsprechenden Mindestanforderungen. Das Ziel ist es, die Nutzungsdauer von Entwässerungskanälen zu erhöhen. Das gelingt, wenn die Anforderungen der Regelwerke bei Bauausführung, Sanierung, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung erfüllt werden.
Die von den Prüfingenieuren durchgeführten Baustellen- und Firmenprüfungen sind deshalb wichtiger Bestandteil der Gütesicherung Kanalbau. Zurzeit überprüfen 28 Prüfingenieure bundesweit sowie im benachbarten Ausland die Qualifikation der Gütezeicheninhaber. Neben den – wo immer möglichen – unangemeldeten Baustellenprüfungen wird in regelmäßigen Firmenprüfungen die Erfüllung der Anforderungen an das Fachpersonal und dessen regelmäßige Schulung, an den Umfang der Referenzmaßnahmen (Erfahrung), an Betriebseinrichtungen und Geräte sowie die Eigenüberwachung geprüft. Firmenprüfungen erfolgen situationsabhängig, mindestens aber einmal alle zwei Jahre in den Beurteilungsgruppen AK3, AK2, AK1, VP, VM, VMD, VO, VOD und VB sowie einmal pro Jahr in den Beurteilungsgruppen S, I, R, D, ABAK, ABV und ABS.
Alles vollständig?
Die Prüfingenieure haben im vergangenen Jahr 3.200 Baustellenprüfungen bei Gütezeicheninhabern durchgeführt. Bei den unangemeldeten Baustellenprüfungen begutachten sie die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachunternehmen bei der Ausführung. Hierbei werden die Ausführung der Maßnahme entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung beurteilt. Bei der Eigenüberwachung sind beispielsweise die für die Qualität maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle der Lastannahmen in Bezug auf Rohrstatik und Rohreinbau. So muss etwa während der Ausführung geprüft werden, ob die tatsächlichen Randbedingungen auf der Baustelle den Annahmen in der Statik bzw. im Objektfragebogen entsprechen bzw. auf der sicheren Seite liegen. Das hat erheblichen Einfluss auf die Qualität der Bauausführung bzw. auf die Dauerhaftigkeit und Funktionstauglichkeit des erstellten Bauwerks.
Ist alles richtig und vollständig dokumentiert? Ist ausreichend qualifiziertes Personal qualifiziert und ist das gemeldete Personal auf der Baustelle? – das sind wichtige Fragen, bei deren Beantwortung sich der Prüfingenieur in der Regel mit dem Polier oder Bauleiter austauscht. Insbesondere werden die erforderlichen Unterlagen gesichtet, um zu klären, ob die Situation auf der Baustelle mit den gemeldeten Daten übereinstimmt. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert, der gegliedert ist in die Positionen „Allgemeine Angaben“, „Angaben zur Maßnahme“, „Technische Daten“, „Personal“, „Nachunternehmer“, „Plan- und Ausführungsunterlagen“ sowie „Ausführung“. Ist alles in Ordnung, wird das positive Ergebnis ebenso festgehalten, wie eventuelle Abweichungen.
Güteausschuss berät
Gravierendere Mängel werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau zur Beratung vorgelegt. Er empfiehlt dann entsprechende Ahndungsmaßnahmen. Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln sieht die Satzung ein abgestuftes System von Ahndungen vor: „zusätzliche Auflagen“, „Verkürzung des Prüfintervalls“, „Verwarnung“ oder ein „befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“. Hierbei vertrauen Auftraggeber und Unternehmen auf Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau. Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie den Güteausschuss maßgebend für das Anforderungsniveau der Gütesicherung.
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