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19. November 2018

EU-Parlament verabschiedet Telekommunikationsrechtsrahmen

Das EU-Parlament hat auf einer Sitzung am 14. November in Straßburg den neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmen (TK-Kodex / European Electronic Communications Code) mit großer Mehrheit verabschiedet. Vorangegangen war die im Juni erzielte politische Einigung zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt zwar grundsätzlich den mit der nun vorliegenden Richtlinie erzielten politischen Kompromiss, sieht aufgrund der an vielen Stellen komplexen und bürokratischen Bestimmungen allerdings noch erhebliche Herausforderungen für die Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrahmens in nationales Recht. Nach der geplanten Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 17. Dezember dieses Jahres und dem Inkrafttreten drei Tage später haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu übertragen. In Deutschland sollen die Regelungen des TK-Kodex im Zuge einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umgesetzt werden.

 

 

Klarer Fokus auf Glasfaser

Der führende deutsche Glasfaserverband begrüßt insbesondere den klaren Glasfaserfokus der EU mit ihrer Definition von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC) – diese müssen die Leistungsmerkmale „echter“, reiner Glasfasernetze erfüllen; kupferbasierte Übergangstechnologien wie (Super-) Vectoring, die nur teilweise auf Glasfaser basieren, fallen nicht unter diese Definition – und befürwortet ausdrücklich die wettbewerbssichernden Auflagen bei Ko-Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude als Voraussetzung für eine Regulierungsfreistellung für marktbeherrschende Unternehmen. Kooperationen und Investitionen mit der Beteiligung eines marktbeherrschenden Unternehmens, die lediglich auf technische Aufrüstungen des Kupfernetzes und sonstige kommerzielle Vereinbarungen beim Netzausbau abzielen, dürfen nicht zu pauschalen Regulierungsferien oder gar zum automatischen Abbau von Regulierung zugunsten der europäischen Ex-Monopolisten führen.

Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb in Europa zu setzen, plädiert der BREKO für den Vorrang eines frei verhandelten, diskriminierungsfreien und von allen Marktteilnehmern akzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsinstanz. Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann hatte Deregulierungs-Forderungen der Deutschen Telekom für den künftigen (reinen) Glasfasermarkt eine deutliche Absage erteilt: „Die Deutsche Telekom wird akzeptieren müssen, dass ein wesentlicher Teil der Wettbewerber zwar zu Kooperationen und weitgehendem Verzicht auf Regulierung der Glasfaser bereit sind, aber im Streitfall nicht schutzlos oder auf langwierige Zivilverfahren angewiesen sein wollen.“ Hintergrund: Die Deutsche Telekom macht „entsprechende regulatorische Rahmenbedingen“ zur Voraussetzung ihres ab 2021 geplanten Glasfaserausbaus „von bis zu 2 Mio. Haushalten pro Jahr“.

 

 

Open Access vor Regulierung

Aus Sicht des führenden deutschen Glasfaserverbands kann die künftige Glasfaserwelt zugunsten frei verhandelter Kooperationsmodelle zwischen den Netzbetreibern – und hier ausdrücklich auch mit der Deutschen Telekom – unter bestimmten Prämissen durchaus mit weniger Regulierung gestaltet werden. „Regulierung setzt so in Zukunft die unverzichtbaren Leitplanken“, erläutert Verbandschef Dr. Stephan Albers. „Für die künftige Glasfaserwelt gilt die Devise: Open Access vor Regulierung.“ Regulatorische Eingriffe durch die Bundesnetzagentur müssen allerdings möglich sein, wenn Open-Access-Verhandlungen scheitern oder verweigert werden.

Albers weiter: „Hinzu kommt, dass es einen klar geregelten Übergang von der heutigen Kuper- in die künftige Glasfaserwelt geben muss, damit der heute nach wie vor marktmächtige Ex-Monopolist seine Kunden nicht unter Ausschluss des Wettbewerbs einfach auf eine neue Technologie umstellt.“ Aus diesem Grund hält der BREKO einen klaren Migrationsplan, in dem für alle Anbieter die gleichen Spielregeln und Fristen gelten, für zwingend notwendig. So darf es kein einseitiges Recht zur (vorzeitigen oder frei festgelegten) Abschaltung von Kupferanschlüssen geben. Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes muss bis Abschluss der Migration erhalten bleiben, um allen Marktteilnehmern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Aufgrund der bestehenden Marktverhältnisse – die Deutsche Telekom verfügt hierzulande noch immer über mehr als 80 % Marktanteil im Anschlussbereich – spricht sich der führende deutsche Glasfaserverband zudem ausdrücklich gegen eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer (symmetrische Regulierung) aus. Ein solcher Schritt würde zur Investitionszurückhaltung der alternativen Netzbetreiber und möglicherweise auch zu einer Erhöhung der Marktmacht der Deutschen Telekom führen. Hierzulande sind es jedoch mit weitem Abstand die Wettbewerber der Deutschen Telekom, die den Glasfaserausbau vorantreiben: 82 % der heute verfügbaren, reinen Glasfaseranschlüsse werden von den alternativen Netzbetreibern in Deutschland – mehrheitlich Mitgliedern des BREKO – gestellt (Telekom: 18 %).

 

Weitere Informationen

www.brekoverband.de