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Geothermie Freiham – Bohrkopf während der Bohrphase: Seit 2016 beheizt die Anlage nun den Stadtteil Freiham sowie benachbarte Viertel im Münchner Westen. Hier wird heißes Wasser mit 90 °C aus 2.500 m Tiefe nach oben gepumpt und über Fernwärmeleitungen verteilt. © SWM – Steffen Leiprecht
29. August 2024

Geothermiebeschleunigungsgesetz: Erdwärme kann einen Gang hochschalten

Die Bundesregierung bekennt sich mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen“ klar zur Erdwärme als Schlüsseltechnologie der Wärmewende. Den Entwurf begrüßt der Bundesverband Geothermie (BVG) ausdrücklich. Im Detail bedürfe es aus Sicht des in Berlin ansässigen Verbandes noch einer Nachbesserung – nur so könne das volle Potenzial der Geothermie zur Deckung des klimaneutralen Wärme- und Kältebedarfs in Deutschland zügig gehoben werden. Der Entwurf des GeoWG bekräftige das Bekenntnis der Bundesregierung zum Geothermieausbau in Deutschland. Das Gesetz begründe Genehmigungsverfahren durch die Festschreibung von festen Fristen für Behörden, die Digitalisierung von Genehmigungsanträgen sowie die Möglichkeit eines vorgezogenen Maßnahmenbeginns.

„Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige und längst überfällige Beschleunigungsmaßnahmen umgesetzt. Die Schaffung eines Geothermie-Stammgesetzes mit der Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses ist ein großer Meilenstein für die Geothermie“, erklärt Gregor Dilger. Der BVG-Geschäftsführer sieht aber weitere Beschleunigungsmöglichkeiten: „Durch die vorliegenden Maßnahmen zur Änderung des Bergrechts, Wasserrechts und Naturschutzrechts können wir beim Ausbau der Geothermie einen Gang hochschalten. Für Topspeed brauchen wir noch weitere Maßnahmen, sodass geothermische Fernwärmeanlagen und Kraftwerke in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren umgesetzt werden können.“

Für die Unternehmen der Geothermiebranche spiele laut BVG der Zeitfaktor von der Planung bis hin zur Inbetriebnahme der Anlagen eine große Rolle. „Eine deutliche Beschleunigung des GeoWG würde eine generelle Privilegierung in allen Genehmigungsbereichen bringen, d. h. eine Aufnahme der Geothermie in die Privilegierungstatbestände des §35BauGB. Außerdem sollten im Gesetz auch in Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) sog. Go-to-Gebiete (Beschleunigungsgebiete) für Geothermievorhaben ausgewiesen werden“, ergänzt BVG-Präsidentin Dr. Karin Thelen.

Positiv bewertet der BVG, dass laut Entwurf Hauptbetriebspläne flexibilisiert und deren Laufzeiten verlängert werden sollen. Außerdem sollte der Anwendungsbereich des GeoWG breiter gefasst und die erforderlichen seismischen Untersuchungen sowie die Anlagen, die Erdwärme nutzbar machen, mit einbezogen werden. Mit Blick auf die zunehmende Relevanz der Kältenutzung des Grundwassers hält der BVG es zudem für ratsam, auch das Kühlen mit Grundwasser bzw. Erdwärme zu erleichtern. Der BVG fordert außerdem, dass öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet werden, ihre Grundstücke kurzzeitig für Schritte, die zur Realisierung der Vorhaben notwendig sind (z. B. seismische Messungen), zur Verfügung zu stellen. Außerdem brauche es die Einführung eines Duldungsrechtes für die Verlegung von Fernwärmetransportleitungen, um den Ausbau und die Nutzung von Tiefer Geothermie im Fernwärmesystem zu fördern.

Geothermieprojekte erfordern gegenwärtig eine Vielzahl von Entscheidungen unterschiedlicher Behörden. In der Praxis wäre es sinnvoller, einer Behörde dabei die Federführung zu überlassen: Die Zulassung von Geothermie-Vorhaben sollte laut BVG in einem Zulassungsverfahren mit umfassender Konzentrationswirkung (unter Einschluss aller erforderlichen Einzelgenehmigungen, insbesondere von Baugenehmigungen für obertägige Anlagen) erfolgen. Dies erspare eine aufwändige Koordinierung von und Abstimmung zwischen Zulassungsverfahren.

Auch im Bereich der Oberflächennahen Geothermie seien Genehmigungserleichterungen notwendig. Die im Bürokratiegesetz IV vorgeschlagene Herausnahme von Bohrungen bis 400 Meter aus dem Bergrecht müsse durchgesetzt werden, um den Ausbau dezentraler Erdwärmeheizungen voranzutreiben, die nahezu überall in Deutschland zum Einsatz kommen können. Solche Vorhaben sollten auch vom Prüfverfahren nach dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ausgenommen werden.

 

Weitere Informationen

www.geothermie.de