Suche
14. Januar 2015

Gutachten: Geothermiekraftwerk Landau nicht für Gebäudeschäden verantwortlich

Ein jetzt vorliegendes Gutachten sieht keinen Zusammenhang zwischen den in Landau aufgetretenen Gebäudeschäden und dem Betrieb des örtlichen Geothermiekraftwerks.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung um angebliche Schäden an Gebäuden im Bereich der Werner-Heisenberg-Straße im pfälzischen Landau durch das örtliche Geothermiekraftwerk hatte das Landgericht Landau im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens mehrere Teil-Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Das nun vorliegende zweite Gutachten kommt wie bereits das erste zu dem Ergebnis, dass die behaupteten Gebäudeschäden nicht auf Erschütterungen zurückzuführen sind. Das hieße, dass das Geothermiekraftwerk Landau, wie auch im ersten Teil-Gutachten bestätigt, nicht als Verursacher der reklamierten Schäden infrage kommt. Der Betreiber des Geothermiekraftwerks, die geox GmbH, plant, das Kraftwerk alsbald wieder in Betrieb zu nehmen. Unter Beisein der zuständigen Behörden hat ein Drucktest der Injektionsbohrung bereits die Dichtigkeit bestätigt, sodass ein Thermalwasseraustritt über die Tiefenverrohrung ausgeschlossen werden kann. Aus technischer Sicht legt dies nahe, dass der erfolgte Austritt von Thermalwasser im Bereich des defekten Bohrlochkopfes oberflächennah (ca. in drei Metern Tiefe) aufgetreten ist. Die Betreiber sind gewillt, eine siebenstellige Summe in die Sicherheit und Verbesserung des Kraftwerks zu investieren – etwa zur Umsetzung des sog. „Rohr-in-Rohr-Prinzips“. Hierfür wird ein neues 7“-Rohr in das bestehende, druckgeprüfte und dichte ehemalige Reinjektionsrohr eingebaut, das dadurch zum Schutzrohr wird. Parallel soll Überwachungstechnik entlang der Bohrung montiert werden.

Quelle: Daldrup & Söhne AG