Marktanreizprogramm: Anzahl der geförderten Erdwärmeheizungen vervierfacht
Wurden von Januar bis Mai 2015 ca. 570 Geothermieanlagen gefördert, sind es in diesem Jahr bereits rund 2.480; dies entspricht einem Plus von 330 % bzw. einer Vervierfachung der bewilligten Anträge. Die durchschnittliche Heizleistung der geförderten Anlagen liegt bei 10,4 kW, im vergangenen Jahr waren es noch 14,4 kW. Zu erklären ist dieser Sachverhalt durch die wiederaufgenommene Förderung im Neubau – Aufgrund der höheren Energieeffizienz kommen Heizungen in diesem Segment grundsätzlich mit einer geringeren Leistung aus.
In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die Innovationsförderung in Anspruch genommen, wovon wiederum ein Großteil auf den Neubau entfällt. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei rund 4.800 Euro; die mittlere Investitionssumme bei 18.350 Euro. Insgesamt wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 25.700 kW gefördert und Fördermittel im Umfang von 11,9 Millionen Euro ausbezahlt.
„Es freut mich sehr, dass die neue Förderung so gut angenommen wird“, sagt BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek. „Mit den Zuschüssen wird die Entscheidung für eine effiziente und umweltfreundliche Heizung angemessen honoriert. Schließlich profitieren wir alle von den vermiedenen Emissionen und Umweltschäden.“
Der Bundesverband Geothermie fordert, die Förderung in der aktuellen Form konsequent fortzuführen. „Wir benötigen die Oberflächennahe Geothermie als wichtige Säule der Wärmewende“, sagt BVG-Vizepräsident Leonhard Thien und verweist darauf, dass der Ausbau noch nicht schnell genug voranschreite. „Das Potenzial ist groß. Selbst dicht besiedelte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen können rund die Hälfte des Wärmebedarfs allein durch Erdwärmeheizungen decken“, so Thien weiter, der bei der EnergieAgentur.NRW als Leiter des Netzwerks Geothermie fungiert.
Hintergrund der Förderung:
Mit einem Investitionskostenzuschuss werden Geothermieanlagen mit Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 100 kW gefördert. Im April 2015 wurden die Regelungen zur Förderung von erneuerbaren Heizungen geändert: Die Mindestförderung für Erdwärmeheizungen wurde auf 4.000 Euro bzw. 4.500 Euro (Anlagen mit Erdsonde) angehoben. grundsätzlich werden 100 € pro Kilowatt bezahlt. Besonders effiziente Anlagen haben Anspruch auf die Innovationsförderung; Voraussetzung ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,5 oder höher. In bestehenden Gebäuden werden damit die Förderbeträge nochmals um die Hälfte erhöht. Weitere Boni sind für Heizungsoptimierungen oder die Kombination mit anderen Erneuerbaren Energie verfügbar. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Marktanreizprogramm stellt ebenfalls Fördermittel für Geothermieanlagen mit mehr als 100 kW zur Verfügung, zuständig ist in diesem Fall die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Quelle: Bundesverband Geothermie