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18. Juli 2013

Netzausbau: Bundesbedarfsplangesetz im Bundesrat verabschiedet

Sechs Wochen nach dem Beschluss im Bundestag hat auch der Bundesrat am 7. Juni 2013 dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) zugestimmt. Damit kann der Bundesbedarfsplan in Kraft treten, der für 36 Leitungsbauprojekte aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzentwicklungsplan 2012 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf feststellt.

„Die Bundesländer sind mit der heutigen Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes und der Planfeststellungszuweisungsverordnung ihrer großen Verantwortung für einen schnelleren Netzausbau in Deutschland gerecht geworden. Diese Beschlüsse sind zudem ein positives Signal für die Umsetzung der Energiewende“, kommentierte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Mit dem klaren Bekenntnis zum Netzausbaubedarf, der Bündelung der Genehmigungskompetenz für grenz- und länderüberschreitende Maßnahmen bei der Bundesnetzagentur sowie der Etablierung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und letzte Instanz für diese Vorhaben könne nun der Rechtsweg für die wichtigsten Projekte verkürzt werden. Gleichzeitig werde aber das Interesse der Bürger an einer Beteiligung gewahrt. „Damit ist es realistisch, dass der Netzausbau auf der Höchstspannungsebene mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien doch noch Schritt halten kann. Jedoch muss auch der Aus- und Umbau des regionalen Verteilnetzes weiter vorangetrieben werden“, stellte Müller fest.

Das Bundesbedarfsplangesetz bildet den Abschluss des im Jahr 2011 neu aufgesetzten Planungs- und Genehmigungsprozesses, dem Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan zugrundeliegen. Gleichzeitig hat die Länderkammer zudem die Planfeststellungszuweisungsverordnung beschlossen. Damit ist die Bundesnetzagentur neben der Trassenplanung erstmalig für die Planfeststellung zentraler Leitungsprojekte zuständig.

„Nach Inkrafttreten beider Regelungen erwarten wir schon in diesem Jahr erste Anträge der Netzbetreiber für die Bundesfachplanung, also die Festlegung von Trassenkorridoren“, so Müller. Für die bereits weit fortgeschrittenen Projekte – wie zum Beispiel der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein – könnten sogar schon 2013 Anträge für die Planfeststellung gestellt werden. Im Idealfall könnten damit die ersten Leitungen bereits 2017/18 in Betrieb gehen.