Suche
Fahrbare Kameras, ferngesteuerte Fräswerkzeuge und mehr: Umwelttechnologen lernen damit umzugehen. © RSV e.V.
15. November 2023

Neue Ausbildungsordnung für Umwelttechnische Berufe erarbeitet

Neuer Name, frische Lehrinhalte: Für die umwelttechnischen Berufe ist eine neue Ausbildungsordnung geplant. Sie soll ab 2024 gelten. Es ist ein echter Durchbruch für mehr Attraktivität und Sichtbarkeit der Branche: Aus der Fachkraft Rohr-, Kanal- und Industrieservice wird der Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen. Die Fachkraft für Abwassertechnik heißt künftig Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung – jeweils auch in der weiblichen Form.

Junge Menschen, die auf der Suche sind nach einem interessanten und sinnstiftenden Beruf, sollen mit der Umbenennung leichter den Zugang zur Branche finden. Der Begriff Umwelt im Namen macht ihnen klar: Mit der Ausbildung leisten sie einen nachhaltigen Dienst für den Erhalt von Trinkwasser-, Boden- und Gewässerqualität. Die Namensänderung gehört zu den wesentlichen Neuerungen, die sämtliche vier umwelttechnischen Berufe betreffen.

 

Mehr Zeit für Fachqualifikation

Die Inhalte der Ausbildung wurden ebenfalls angepasst, um den zunehmend spezialisierten Tätigkeiten in den einzelnen Berufen Rechnung zu tragen. So wird die Kernqualifikation zukünftig auf ein Jahr gemeinsame Ausbildung verkürzt, um mehr Zeit für die Fachqualifikation zu bieten. In der jetzigen, noch gültigen Ausbildungsordnung drücken Azubis aller vier Berufe eineinhalb Jahre gemeinsam die Schulbank.

 

Inspektion und Sanierung ausgeweitet

Im Ausbildungsrahmenlehrplan der Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen wurden die Inhalte für Kanalinspektion und Instandhaltung von Rohrleitungsnetzen deutlich ausgeweitet. Im dritten Ausbildungsjahr soll der Bereich „Rohrleitungsnetze sanieren“ verstärkt auf dem Stundenplan stehen.

 

Zwischenprüfung fließt künftig ins Endergebnis ein

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Änderung der Prüfungsform. Bisher stand nach eineinhalb Jahren der Ausbildungszeit die Zwischenprüfung an, die keinerlei Auswirkung auf die Abschlussprüfung hatte. Zukünftig soll die Zwischenprüfung nach einem Jahr abgelegt und anteilig mit in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließen. Eine „verbockte“ Zwischenprüfung hat damit deutliche Auswirkungen auf das Endergebnis. Die nun gestreckte Abschlussprüfung gibt Ausbildern die Möglichkeit, den Auszubildenden mehr Unterstützung anzubieten.

Damit die Ausbilder in den Betrieben die neuen Lehrinhalte umsetzen können, wird gerade eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Diese soll den Betrieben Anfang 2024 zur Verfügung gestellt werden.

 

Erfolgreicher Kraftakt

Einen Ausbildungsberuf neu zu ordnen – das ist alles andere als einfach. Bei einer Sitzung im Sommer wurden die entscheidenden Hürden genommen. Hinter den Verbändevertretern – unter anderem der Verbände DWA, VDRK, RSV – liegen vier anstrengende Jahre der Planung, Diskussion und Ausarbeitung. Das finale „Go“ für die neuen Ausbildungsinhalte wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) voraussichtlich gegen Jahresende gegeben. Erst mit der Veröffentlichung der neuen Ausbildungsverordnung wird der Schritt endgültig vollzogen.

 

Bisher: Fachkraft…

  • Rohr- Kanal- und Industrieservice
  • für Abwassertechnik
  • für Wasserversorgung
  • für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

 

Künftig: Umwelttechnologe…

  • für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
  • für Abwasserbewirtschaftung
  • für Wasserversorgung
  • für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

 

Weitere Informationen

www.rsv-ev.de