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Zwei Jahre bleiben Zeit, die neue EU-Trinkwasserverordnung in Deutschland umzusetzen. © lililu - Fotolia.com
26. Februar 2021

Neue EU-Trinkwasserrichtlinie sichert EU-weite Standards

Das Europäische Parlament hat die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Die geltende Richtlinie von 1998 wurde damit nach über 20 Jahren und drei offiziellen „Anläufen“ der EU-Kommission überarbeitet und beschlossen. „Nach fünfjährigen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für die neue EU-Trinkwasserrichtlinie. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser. Als besonders erfreulich hervorzuheben sind die Regelungen bei den Kernelementen der Richtlinie, unter anderem der verbesserte Zugang aller EU-Bürger zu Trinkwasser. Außerdem wurden EU-weit harmonisierte Regelungen erlassen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit wird der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt“, erklärte hierzu Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft.

 

Zudem werde durch die Verknüpfung der EU-Trinkwasserrichtlinie mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Notwendigkeit des Schutzes der Gewinnungsgebiete für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch, des Schutzes der Wasserschutzgebiete und des Schutzes der Einzugsgebiete aufgezeigt. Durch die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement werden künftig auch die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen einbezogen. Voraussetzung für diese verursachungsgerechten Lösungen ist die Zusammenarbeit von Behörden. Oberstes Ziel dieses Ansatzes sei die Sicherheit der Wasserversorgung. „Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt. Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, muss die Bundesregierung jetzt zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben“, so Weyand.

 

Weitere Informationen:

www.bdew.de