Suche
© onlinepixel - fotolia.com
1. Juni 2015

Neue EU-Verordnung zur Trinkwasserhygiene erforderlich

Führende Verbände der Wasserwirtschaft, des Rohr- und Anlagenbaus sowie der produktherstellenden Industrie haben am 12. Mai in Berlin ihrer Forderung nach einer neuen Verordnung der Europäischen Union (EU) für Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser in einer gemeinsamen Erklärung Nachdruck verliehen.

Neben einer einheitlichen europäischen Regelung trinkwasserhygienischer Standards fordern die Verbände  – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (figawa), Kunststoffrohrverband e. V. (KRV), Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) – Fachverband Armaturen und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) – ein europaweit konsistentes Zulassungs- bzw. Konformitätsbewertungssystem. Bislang werde dies entweder durch staatliche Stellen oder private Institutionen geregelt. Diese Heterogenität bewirke, dass im Zusammenhang mit der Erteilung von Zulassungen und Zertifikaten in den einzelnen Mitgliedstaaten Prüfungen für Produkte mit gleichem Prüfungsinhalt oder auf vergleichbarer Basis mehrfach anfielen, heißt es in der Erklärung. Insgesamt führe dies zu einer Mehrbelastung allein der deutschen Industrie in Höhe von rund 600 Mio. Euro pro Jahr, ohne dass damit eine höhere Produktqualität und Produktsicherheit einhergehe. Dies schade der Wettbewerbsfähigkeit Europas und berge eine hohe Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten der Branche.
Vor diesem Hintergrund sei es dringend erforderlich, eine einheitliche europäische Regelung in Form einer neuen EU-Verordnung für Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser zu schaffen, mit der
• eine hohe Produktqualität und Produktsicherheit in ganz Europa in Bezug auf den Verbraucher- und Gesundheitsschutz sichergestellt,
• der Aufwand für Prüfung und Zertifizierung von Produkten ohne Einbußen bei Qualität und Sicherheit minimiert sowie
• Rechtssicherheit in ganz Europa für Industrie, Anwender (Unternehmen, Verbraucher) und Behörden gewährleistet werden könne.

Die bisherigen Ansätze einer gemeinsamen Anforderungs- und Bewertungssystematik der sogenannten 4-Memberstates-Initiative (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande) könnten eine geeignete Grundlage für diese einheitliche europäische Regelung bilden, heißt es in der Erklärung weiter. Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser müssen seit dem Jahr 2000 die trinkwasserhygienischen Anforderungen nach Artikel 10 der EG-Trinkwasserrichtlinie erfüllen. Für die Umsetzung der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Zum Teil existieren innerhalb der EU bislang keine konkreten Anforderungen zur Umsetzung des Artikels 10. Zudem entsprechen einige Anforderungen nicht mehr dem Stand der Technik. Neben der EG-Trinkwasserrichtlinie gelten in Europa für bestimmte Produkte im Kontakt mit Trinkwasser auch noch die Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung. Eine aktuelle Umfrage bei den nationalen Produktinformationsstellen zur Bauproduktenverordnung zeigt, dass auch hier die Anwendung innerhalb der EU analog zur Umsetzung der EG-Trinkwasserrichtlinie sehr heterogen in unterschiedlichen Rechtsbereichen erfolgt.