Szenarien für die Netzentwicklungspläne mit Zieljahr 2030 genehmigt
Die Planung des Stromnetzes und der ihr zugrunde liegende Szenariorahmen berücksichtigen die Veränderung der energiepolitischen Ziele. Die aktuelle Reform des EEG auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 8. Juni 2016 fließt deshalb, wie die jüngst verabschiedete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, in die Prognosen ein. Die Erweiterung des Ausschreibungsmodells zur wettbewerblichen Vergütung des erneuerbaren Stroms sowie die geänderten Ausbauziele der einzelnen erneuerbaren Energieträger sind ebenso Bestandteil der Szenarien wie die Ziele zur Reduktion des Stromverbrauchs und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Erstmals spielen auch die Kopplung des Wärmeund Verkehrssektors an den Stromsektor sowie die Anforderungen, die dadurch an das Stromnetz gestellt werden, eine Rolle.
Der Szenariorahmen enthält drei Varianten: ein konservatives Szenario, ein Transformationsszenario und ein Innovationsszenario. Zusätzlich wird in einem langfristigen Szenario die Entwicklung bis zum Jahr 2035 untersucht. Die einzelnen Szenarien unterscheiden sich dabei in der Annahme, wie stark und wie schnell sich die Energielandschaft verändert. Im konservativen Szenario A 2030 erzeugen konventionelle Kraftwerke weiterhin einen Großteil der Energie, die Erneuerbaren Energien werden langsamer ausgebaut und die Sektoren weniger intensiv miteinander gekoppelt. Im Innovationsszenario C 2030 hingegen gehen die Netzbetreiber von einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie einer stärkeren Sektorenkopplung aus. Die Bundesnetzagentur prognostiziert hier, dass sich der Nettostromverbrauch durch die stärkere Stromnutzung für Wärme und Verkehr um ca. 8,5 % gegenüber heute erhöht. Elektrische Wärmepumpen, Power-to-Heat-Konzepte oder Elektrofahrzeuge spielen dabei eine große Rolle. Das Transformationsszenario B 2030/2035 bildet den Mittelweg zwischen dem konservativen Szenario A 2030 und dem Innovationsszenario C 2030.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Entwurf des Szenariorahmens der Bundesnetzagentur am 10. Januar 2016 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat diesen vor der Bestätigung fünf Wochen mit der Öffentlichkeit konsultiert und im Rahmen zweier Workshops in Würzburg und Berlin diskutiert. Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die am 10. Dezember 2016 von den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegenden und anschließend zu konsultierenden ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne Strom für das Zieljahr 2030. Spätestens am 2. Mai 2017 legen die Übertragungsnetzbetreiber die unter Einbeziehung der Öffentlichkeit überarbeiteten zweiten Entwürfe der Netzentwicklungspläne der Bundesnetzagentur vor. Die Terminologie der Netzentwicklungspläne umfasst nun erstmals das Bestätigungsjahr (2017) und das Zieljahr des Betrachtungshorizonts (2030). Damit soll eine Verwechslung mit dem nächsten Netzentwicklungsplanprozess 2018/2019 vermieden werden, der sich ggf. auch auf das Zieljahr 2030 bezieht. Hintergrund ist die Synchronisation mit der europäischen Netzplanung.