21. Dezember 2017

VKU-Kommentar zur Verabschiedung der Änderung der Trinkwasserverordnung durch den Bundesrat

Der Bundesrat hat vergangene Woche die Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. Diese sieht vor, dass Wasserversorger zukünftig eine Risikoabschätzung für mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität durchführen müssen, wenn sie den Umfang ihrer Wasserproben anpassen wollen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft vertritt, kommentierte dies wie folgt:

Die kommunale Wasserwirtschaft weist seit Jahren darauf hin, dass bereits im Vorfeld bekannte Risiken – wie Einträge von Schad- und Nährstoffen aus Industrie und Landwirtschaft in die Trinkwasserressourcen – berücksichtigt, aber eben auch durch die Verursacher reduziert werden müssen. Die Wasserversorger dürfen nicht zum Reparaturbetrieb sämtlicher Verunreinigungen werden. Am Ende müssen die Verbraucher die zusätzliche Reinigungsmaßnahmen bezahlen.
Der VKU fordert die Bundesregierung außerdem auf, sich bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Trinkwasserrichtlinie dafür einzusetzen, dass der derzeitige Freiraum für die Mitgliedstaaten bestehen bleibt. So sollte Deutschland auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Einführung des Risikomanagements an die nationalen Besonderheiten anzupassen. Nur so kann den Belangen der kommunalen Wasserwirtschaft bei der Umsetzung ausreichend Rechnung getragen werden.

Quelle
https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/archiv-2017-pressemitteilungen/der-vku-zur-verabschiedung-der-aenderung-der-trinkwasserverordnung-durch-den-bundesrat/